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  • §1 Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • §2 Missachtung von Verkehrsregeln
  • §3 Park- und Fahrzeugregelungen
  • §4 Gefährdung im StraĂźenverkehr
  • §5 GeschwindigkeitsĂĽberschreitungen
  • §6 Besitz und Umgang mit Drogen (BtMG)
  • §7 Straftaten gemäß StGB (Strafgesetzbuch)
  • §8 Weitere strafbare Handlungen gemäß StGB
  • §9 Beleidigung und Körperverletzung
  • §10 Vergehen gegen Behörden und Beamte
  • §11 Waffengesetz (WaffG)
  • §12 Weitere Regelungen und StrafmaĂźnahmen
  1. Regelwerk

Gesetzbuch

Hier findest du alle IC-Gesetze. Bei Fragen wende dich gerne an unser Team.

§1 Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • Abs. 1: Fahren ohne MotorradfĂĽhrerschein (Klasse A) Jeder, der ein Motorrad oder Quad ohne die notwendige Fahrerlaubnis (Klasse A) fĂĽhrt, begeht einen VerstoĂź. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 2.500$ (10 Hafteinheiten).

  • Abs. 2: Fahren ohne PKW-FĂĽhrerschein (Klasse B) Jeder, der ein Fahrzeug bis 3,5 Tonnen ohne die notwendige Fahrerlaubnis (Klasse B) fĂĽhrt, begeht einen VerstoĂź. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 2.500$ (10 Hafteinheiten).

  • Abs. 3: Fahren ohne LKW-FĂĽhrerschein (Klasse C) Jeder, der ein Fahrzeug ĂĽber 3,5 Tonnen ohne die notwendige Fahrerlaubnis (Klasse C) fĂĽhrt, begeht einen VerstoĂź. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 5.000$ (20 Hafteinheiten).

§2 Missachtung von Verkehrsregeln

  • Abs. 1: Missachten einer Rechts vor Links Ordnung An jeder Kreuzung oder aufeinander treffen von StraĂźen gilt rechts vor links. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 500$ (2 Hafteinheiten).

  • Abs. 2: Ăśberqueren einer durchgezogenen Linie Das Ăśberqueren einer durchgezogenen Linie im StraĂźenverkehr ist untersagt. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 500$ (2 Hafteinheiten).

§3 Park- und Fahrzeugregelungen

  • Abs. 1: Falschparken Das Parken an nicht dafĂĽr vorgesehenen Orten, wie vor Hydranten oder auf roten Bordsteinkanten, ist untersagt. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 1.000$ (4Hafteinheiten).

  • Abs. 2: FĂĽhren eines nicht verkehrstauglichen Fahrzeugs Fahrzeuge, deren Beleuchtung, Bereifung oder ähnliche sicherheitsrelevante Teile nicht funktionstĂĽchtig sind, dĂĽrfen nicht gefĂĽhrt werden. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 1.750$ (9Hafteinheiten).

  • Abs. 3: Fahren abseits befestigter StraĂźen Das Fahren ĂĽber Wiesen, Gehwege oder andere unbefestigte Flächen ohne anliegen ist untersagt. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 2.000$ (10 Hafteinheiten).

  • Abs. 4: Fahrerflucht Das Verlassen eines Unfallortes ohne den Austausch von Daten und ohne Meldung des Vorfalls ist verboten. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 10.000$ (40 Hafteinheiten).

  • Abs. 5: Durchbrechen von Absperrungen oder Behinderung von Rettungsfahrzeugen Das Durchbrechen von Absperrungen oder die Behinderung von Rettungskräften ist untersagt. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 5.000$ (20 Hafteinheiten).

  • Abs. 6: Fahren auf der falschen Fahrbahn Das Befahren der falschen Fahrbahnseite stellt eine erhebliche Gefahr fĂĽr den Verkehr dar. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 5.000$ (20 Hafteinheiten).

§4 Gefährdung im Straßenverkehr

  • Abs. 1: Gefährlicher Eingriff in den StraĂźenverkehr Jede Handlung, die eine Gefährdung von Zivilisten oder Fahrzeugen durch das Fahrverhalten verursacht, ist strafbar. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 2.500$ (10 Hafteinheiten).

  • Abs. 2: Schwerer Eingriff in den StraĂźenverkehr Besonders schwerwiegende Gefährdungen im StraĂźenverkehr können zum FĂĽhrerscheinentzug fĂĽhren. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 5.000$ (20 Hafteinheiten) und FĂĽhrerscheinentzug fĂĽr 1 Tag.

  • Abs. 3: Trunkenheit am Steuer Das FĂĽhren eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss ist strafbar. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 4.500$ (18Hafteinheiten), FĂĽhrerscheinentzug fĂĽr 3 Tage.

  • Abs. 4: Illegales StraĂźenrennen Das Fahren in einem nicht genehmigten Wettrennen auf öffentlichen StraĂźen ist untersagt. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 8.000$ (32 Hafteinheiten), FĂĽhrerscheinentzug.

§5 Geschwindigkeitsüberschreitungen

  • Abs. 1: GeschwindigkeitsĂĽberschreitung um 10-25 km/h Eine Ăśberschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 10-25 km/h wird mit einem BuĂźgeld belegt. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 500$ (2 Hafteinheiten).

  • Abs. 2: GeschwindigkeitsĂĽberschreitung um 25-50 km/h Eine Ăśberschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 25-50 km/h wird mit einem höheren BuĂźgeld geahndet. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 1500$ (6 Hafteinheiten).

  • Abs. 3: GeschwindigkeitsĂĽberschreitung um 50-100 km/h Ăśberschreitungen der Höchstgeschwindigkeit um 50-100 km/h stellen eine erhebliche Gefahr dar. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 4.000$ (16Hafteinheiten), bei Wiederholungstätern FĂĽhrerscheinentzug fĂĽr 3 Tage.

  • Abs. 4: GeschwindigkeitsĂĽberschreitung um mehr als 100 km/h GeschwindigkeitsĂĽberschreitungen von mehr als 100 km/h werden besonders streng geahndet. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 6.500-15.000$ (24-60 Hafteinheiten), FĂĽhrerscheinentzug fĂĽr 1 Woche.

§6 Besitz und Umgang mit Drogen (BtMG)

  • Abs. 1: Illegaler Drogenbesitz von weniger als 5 Einheiten Der Besitz von mehr als 5 Einheiten Cannabis oder allgemein der besitzt aller anderer illegaler Drogen ist strafbar. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 5.000$ (20 Hafteinheiten).

  • Abs. 2: Illegaler Drogenbesitz von 6-20 Einheiten Der Besitz von 5 bis 20 Einheiten illegaler Drogen fĂĽhrt zu härteren Strafen. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 10.000$ (40Hafteinheiten).

  • Abs. 3: Illegaler Drogenbesitz von mehr als 20 Einheiten Der Besitz von mehr als 20 Einheiten illegaler Drogen wird mit hohen Geldstrafen und Haft geahndet. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 20.000$ (80 Hafteinheiten).

  • Abs. 4: Herstellung, Verarbeitung oder Verkauf illegaler Drogen Die Herstellung, Verarbeitung oder der Verkauf illegaler Drogen ist streng verboten. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 12.000$ (48 Hafteinheiten).

§7 Straftaten gemäß StGB (Strafgesetzbuch)

  • Abs. 1: Diebstahl Jeder Diebstahl, also die widerrechtliche Aneignung von fremdem Eigentum, ist strafbar. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 2.500$-10.000$ (10-40 Hafteinheiten).

  • Abs. 2: Besitz illegaler Gegenstände Der Besitz von illegalen Gegenständen, wie etwa verbotenen Objekte oder Substanzen, ist strafbar. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 7.000$ (28Hafteinheiten).

  • Abs. 3: RaubĂĽberfall Ein RaubĂĽberfall liegt vor, wenn Personen mit Gewalt oder Androhung von Gewalt den Besitz eines Gegenstands erlangen wollen. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 10.000$ (40 Hafteinheiten).

  • Abs. 4: Ăśberfall auf Staatliche Einrichtungen Das Ăśberfallen und PlĂĽndern der Forschungseinrichtung Humane Labs ist ein schweres Verbrechen. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 25.000$ (100 Hafteinheiten).

  • Abs. 5: Ăśberfall auf eine Bank Das Ăśberfallen und Ausrauben einer Bank stellt einen schweren Raub dar. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 20.000$ (80 Hafteinheiten).

  • Abs. 6: Ăśberfall auf einen Laden Ein Ăśberfall auf einen Laden ist ein schwerer Diebstahl und wird entsprechend geahndet. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 15.000$ (60 Hafteinheiten).

  • Abs. 7: Ăśberfall auf eine Person Der gewaltsame Ăśberfall auf eine Einzelperson ist strafbar. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 8.000$ (32 Hafteinheiten).

§8 Weitere strafbare Handlungen gemäß StGB

  • Abs. 1: Betreten von Sperrzonen Das widerrechtliche Betreten von abgesperrten oder gesperrten Gebieten ist untersagt. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 12.000$ (48 Hafteinheiten).

  • Abs. 2: Hausfriedensbruch Das unbefugte Betreten oder Verweilen auf fremdem Eigentum ohne Erlaubnis des EigentĂĽmers ist strafbar. Hausbesitzer dĂĽrfen sich je nach ermessen Gewaltsam verteidigen Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 1.500$ (6 Hafteinheiten).

  • Abs. 3: Erregung öffentlichen Ă„rgernisses Das vorsätzliche HerbeifĂĽhren von Störungen oder Ă„rgernissen in der Ă–ffentlichkeit ist verboten. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 3.000$ (12 Hafteinheiten).

  • Abs. 4: Sachbeschädigung Das vorsätzliche Zerstören oder Beschädigen von fremdem Eigentum ist strafbar. Strafe: BuĂźgeld in individualer Höhe.

  • Abs. 5: Missbrauch des Notrufs Das absichtliche Missbrauchen des Notrufs oder die Blockierung von Rettungsressourcen ist streng verboten. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 15.000$ (60 Hafteinheiten).

  • Abs. 6: VerstoĂź gegen die Ausweispflicht Es ist vorgeschrieben, bei Aufforderung durch Behörden einen gĂĽltigen Ausweis vorzuzeigen. Der VerstoĂź gegen diese Pflicht ist strafbar. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 2.500$ (10 Hafteinheiten).

  • Abs. 7: Unangemeldete Demonstration Das Organisieren und DurchfĂĽhren von Demonstrationen ohne vorherige Anmeldung bei den zuständigen Behörden ist strafbar. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 5.000$ (20 Hafteinheiten).

  • Abs. 8: AmtsanmaĂźung Das widerrechtliche Ausgeben als Amtsperson oder das AusĂĽben von Handlungen in dieser Rolle ist strafbar. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 20.000$ (80 Hafteinheiten).

  • Abs. 9: Planung oder AusfĂĽhrung eines terroristischen Anschlags Die Planung oder AusfĂĽhrung eines terroristischen Anschlags gegen Personen, Institutionen oder öffentliche Einrichtungen ist ein schweres Verbrechen. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 50.000$ (200 Hafteinheiten).

§9 Beleidigung und Körperverletzung

  • Abs. 1: Beleidigung Die Beleidigung einer anderen Person, sei es mĂĽndlich oder schriftlich, ist strafbar. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 1.500$ (6 Hafteinheiten).

  • Abs. 2: Drohung Das Androhen von Gewalt oder anderen MaĂźnahmen gegenĂĽber einer Person ist strafbar. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 2.500$ (10 Hafteinheiten).

  • Abs. 4: Körperverletzung (leicht) Leichte körperliche Angriffe, die keine schweren Verletzungen nach sich ziehen, sind strafbar. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 5.000$ (20 Hafteinheiten).

  • Abs. 5: Körperverletzung (mittel) Körperliche Angriffe, die mittlere Verletzungen verursachen, sind strafbar. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 7.500$ (30 Hafteinheiten).

  • Abs. 6: Körperverletzung (schwer) Schwere körperliche Angriffe, die zu schwerwiegenden Verletzungen fĂĽhren, werden härter bestraft. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 10.000$ (40 Hafteinheiten).

  • Abs. 7: Körperverletzung (sehr schwer) Besonders schwere körperliche Angriffe, die lebensbedrohliche Verletzungen zur Folge haben, sind ein schweres Verbrechen. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 15.000$ (60 Hafteinheiten).

  • Abs. 8: Unterlassene Hilfeleistung Das Nichtleisten von Hilfe in einer Notsituation, obwohl es die Umstände erfordern, ist strafbar. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 10.000$ (40 Hafteinheiten).

  • Abs. 10: Freiheitsberaubung Das unrechtmäßige Einsperren oder Festhalten einer Person gegen ihren Willen ist strafbar. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 15.000$ (60 Hafteinheiten).

  • Abs. 11: Geiselnahme Das gewaltsame Festhalten einer Person gegen deren Willen zu Erpressungszwecken ist ein schweres Verbrechen. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 17.500$ (70 Hafteinheiten).

  • Abs. 12: Mord Der vorsätzliche Todesschlag oder das absichtliche Töten einer Person ist das schwerste Verbrechen im StGB. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 50.000$ (200 Hafteinheiten).

§10 Vergehen gegen Behörden und Beamte

  • Abs. 1: Nichtbeachtung einer amtlichen Anweisung Das Ignorieren oder Nichtbefolgen einer rechtmäßigen Anweisung von Beamten oder anderen befugten Personen ist strafbar. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 2.000$ (8 Hafteinheiten).

  • Abs. 2: Entziehung polizeilicher MaĂźnahmen Der Versuch, sich polizeilichen MaĂźnahmen wie Festnahme oder Kontrolle zu entziehen, ist strafbar. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 5.000$ (20 Hafteinheiten).

  • Abs. 3: Beleidigung eines Beamten Die Beleidigung eines Polizisten oder einer anderen staatlichen Amtsperson ist strafbar. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 2.500$ (10 Hafteinheiten).

  • Abs. 4: Drohung gegen einen Beamten Die Androhung von Gewalt oder anderer MaĂźnahmen gegenĂĽber einem Beamten ist strafbar. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 5.000$ (20 Hafteinheiten).

  • Abs. 6: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Der körperliche oder verbale Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten während der AusĂĽbung seiner Pflichten ist strafbar. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 5.000$ (20 Hafteinheiten).

  • Abs. 7: RaubĂĽberfall auf einen Beamten Ein RaubĂĽberfall, der sich gezielt gegen einen Beamten richtet, stellt ein schweres Verbrechen dar. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 15.000$ (60 Hafteinheiten).

  • Abs. 8: Freiheitsberaubung eines Beamten Das unrechtmäßige Festhalten oder Einsperren eines Beamten gegen dessen Willen ist ein schweres Verbrechen. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 20.000$ (80 Hafteinheiten).

  • Abs. 9: Geiselnahme eines Beamten Die Geiselnahme eines Beamten zu Erpressungszwecken stellt ein besonders schweres Verbrechen dar. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 25.000$ (100 Hafteinheiten).

  • Abs. 10: Angriff auf Vollstreckungsbeamte (leicht) Ein leichter Angriff auf einen Beamten, der keine schweren Verletzungen verursacht, ist strafbar. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 20.000$ (80 Hafteinheiten).

  • Abs. 12: Bestechungsversuch Der Versuch, einen Beamten durch Geld oder andere Vorteile zu beeinflussen, ist strafbar. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 2.500$ (10 Hafteinheiten).

  • Abs. 13: Befreiung von Verdächtigen oder Beihilfe zur Flucht Das aktive Befreien von festgenommenen Personen oder die UnterstĂĽtzung ihrer Flucht ist strafbar. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 7.500$ (30 Hafteinheiten).

  • Abs. 15: Flucht aus einer staatlichen Einrichtung Der Versuch oder die DurchfĂĽhrung einer Flucht aus einer staatlichen Einrichtung (Gefängnis, Polizeigewahrsam etc.) ist strafbar. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 10.000$ (40 Hafteinheiten).

§11 Waffengesetz (WaffG)

  • Abs. 1: Offenes FĂĽhren einer Waffe Das in der Hand/im Anschlag halten einer Waffe in der Ă–ffentlichkeit ohne triftigen Grund oder Genehmigung ist verboten. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 5.000$ (20 Hafteinheiten).

  • Abs. 2: Gefährdung durch den unsachgemäßen Gebrauch einer Schusswaffe Als unsachgemäß bezeichnet man den Gebrauch abwegig des eigentlichen Zwecks. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 10.000$ (40 Hafteinheiten).

  • Abs. 4: Besitz einer illegalen Handfeuerwaffe Der Besitz von illegalen kleinkaliber Waffen wie Pistolen ohne Erlaubnis wird bestraft. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 15.000$ (60 Hafteinheiten).

  • Abs. 5: Besitz einer illegalen Langwaffe Der Besitz von illegalen groĂźkaliber Waffen wie Gewehre ohne Erlaubnis ist ein schweres Vergehen. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 25.000$ (100 Hafteinheiten).

  • Abs. 6: Besitz einer staatlichen Waffe Der Besitz von staatlich regulierten Waffen, wie Polizeiwaffen oder Militärwaffen, ohne Genehmigung ist strengstens verboten. Strafe: BuĂźgeld in Höhe von 30.000$ (160 Hafteinheiten).

§12 Weitere Regelungen und Strafmaßnahmen

  • BuĂźgelder und Akteneinträge Generell wird jedes Vergehen in der Akte des Täters vermerkt. BuĂźgelder sind innerhalb von 7 Werktagen zu zahlen. Sollte eine Person das BuĂźgeld nicht zahlen, kann die Beschlagnahmung von Eigentum (z.B. Fahrzeuge) angeordnet werden.

  • Haftstrafen und Umrechnung Die minimale Haftzeit aber der eine Kaution nicht mehr möglich ist beträgt 30 Einheiten. Wenn die verhängte Haftzeit 120 Monate ĂĽberschreitet, wird der restliche Zeitraum umgerechnet: Eine Einheit entspricht 250$ BuĂźgeld.

  • Maximale Strafen Die maximale Haftstrafe beträgt in besonders schweren Fällen 120 Einheiten. Die maximale Geldstrafe ist unbegrenzt, dem BĂĽrger muss ein mindest Betrag zur Versorgung fĂĽr einen Tag gestattet werden, zur Versorgung zählen lebensnotwendige Sachen wie Essen/Trinken.

  • Jeder BĂĽrger hat das Recht sollte er zu unrecht inhaftiert/bestraft worden sein, seine Strafzahlung vollständig zurĂĽck zu erhalten, jedoch seine Haftzeit muss nur 50% zurĂĽckerstattet werden.

  • Jeder BĂĽrger hat in Haft/Gewahrsam folgende Rechte: - Einen Anruf zu tätigen - Zu Schweigen und sich nicht selbst zu belasten - Recht auf einen Anwalt

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